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   OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 4 L 3222/97   

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OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 4 L 3222/97 (https://dejure.org/1997,1678)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.1997 - 4 L 3222/97 (https://dejure.org/1997,1678)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 4 L 3222/97 (https://dejure.org/1997,1678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 23 Abs. 2
    Sozialhilferecht: Begriff des "alleinerziehenden" Elternteils in § 23 Abs. 2 BSHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Alleinerziehender; Getrennt lebende Eltern; Abwechslung mit der Erziehung des Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Alleinerziehender; Getrennt lebende Eltern; Abwechslung mit der Erziehung des Kindes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung

    Vielmehr bejaht er bei Vorliegen der genannten Umstände die in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich behandelte Frage (für die Berücksichtigung des vollen Mehrbedarfs, wenn die zeitliche Betreuung des Kindes bei rund einem Drittel liegt: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.6.2007 - L 8 AS 491/05 = juris RdNr 46; den Mehrbedarf ablehnend bei einem halbwöchentlichen Wechsel: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, FEVS 48, 24, 25; Behrend in jurisPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 21 RdNr 25; Gerenkamp in Mergler/Zink, SGB II, Januar 2007, § 21 RdNr 9; Tattermusch in Estelmann, SGB II, April 2008, § 21 RdNr 19; den Mehrbedarf ganz versagend wohl: LSG Hamburg, Beschluss vom 26.9.2005 - L 5 B 196/05 ER AS = ZFSH/SGB 2006, 101, 102; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.2008 - L 20 AS 112/06 = Sozialrecht aktuell 2008, 155, 160) in der Weise, dass den Berechtigten ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zusteht.
  • LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt

    Allerdings kommt auch nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte der Status 'Alleinerziehender" einem Elternteil dann nicht zu, wenn ein anderer Erwachsener gleichberechtigt und unentgeltlich an der Bedarfsdeckung des Kindes in erheblichem Umfang mitwirkt bzw. wenn der hilfesuchende Elternteil von dem anderen Elternteil nachhaltig unterstützt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.8.1998, 24 A 6169/96; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22.7.1988, 4 B 227/88 = FEVS 38, S. 209, vom 8.7.1997, 4 L 3222/97 = FEVS 48, 24 und vom 9.10.2003, 12 ME 425/03 = FEVS 55, 452).

    So ist ein Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag in Fällen versagt worden, in denen beide sorgeberechtigte Elternteile die Betreuung des Kindes abwechselnd tageweise übernommen hatten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.7.1997 a.a.O.).

    Da die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall maßgeblich sind (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8.7.1997 a.a.O. und vom 9.10.2003 a.a.O.; Kalhorn in Hauck/Noftz a.a.O., § 21 RdNr. 14), kommt zwar dem Umstand, dass dem Antragsteller und der Kindesmutter das gemeinsame Sorgerecht zusteht, welches gemäß der Einigung über das Umgangsrecht vom 10. Dezember 2002 (faktisch) im wochenweisen Wechsel ausgeübt werden soll, nur eine gewisse Indizwirkung dafür zu, dass der Antragsteller nicht alleinerziehend ist (vgl. auch Kalhorn a.a.O., RdNr. 15).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07

    Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages für eine Alleinerziehende wegen der

    Vor diesem Hintergrund war in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass jedenfalls das Merkmal der Alleinerziehung dann verneint werden müsse, wenn Großeltern den betreffenden Elternteil so nachhaltig und wirksam bei der Pflege und Erziehung des Enkelkindes unterstützten, wie es sonst der andere Elternteil zu tun pflege (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 12 ME 425/03 - in: FEVS 55, 252); auch wurde dieses Merkmal dann verneint, wenn getrennt lebende Eltern sich halbwöchentlich bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes abwechselten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 4 L 3222/97 - in: FEVS 48, 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 8 AS 491/05

    Zusätzliche Leistungen für die Ausübung des Umgangsrechts mit minderjährigen

    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat im Beschluss vom 9. Juli 1997 - 4 L 3222/97 - (FEVS 48, 24) unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des dortigen Senats einen Anspruch verneint, wenn getrennt lebende Eltern sich halbwöchentlich bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes abwechselten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 24 A 6169/96

    Bewilligung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende; Ablehnung eines Mehrbedarfs

    Orientierungspunkt für die Abgrenzung ist andererseits die "?vollständige", d.h. aus beiden Elternteilen und dem Kind bzw. den Kindern bestehende Familie, deren Bestehen den Anspruch auf Anerkennung eines Mehrbedarfs typischerweise ausschließt, wobei lediglich in Ausnahmefällen fraglich sein kann, ob "?alleinerziehend" im Sinne des § 23 Abs. 2 BSHG auch die hilfesuchende Person ist, deren Partner sich so wenig an der Pflege und Erziehung der Kinder beteiligt, daß ihr diese Aufgaben praktisch allein obliegen, so OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 4. Januar 1994 - 4 M 4730/93 - und 24. Oktober 1996 - 4 M 4786/96 -, zitiert in OVG Lüneburg, Beschluß vom 8. Juli 1997 - 4 L 3222/97 -, FEVS 48, 24; ebenso: LPK-BSHG, 4. Aufl. 1994, § 23 Rdnr. 18, und ob im Wege der Arbeitsteilung für die Bedarfsgemeinschaft erbrachte Leistungen auf anderen Gebieten, etwa der Haushaltsführung, vgl. OVG Berlin, Urteil vom 24. November 1983 - 6 B 24.83 -, a.a.O. S. 106, ein Defizit bei der Beteiligung an der Kinderpflege und - erziehung ausgleichen können.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 8. Juli 1997 - 4 L 3222/97 -, FEVS 48, 25, Die Frage, wann die Mitwirkung eines Dritten an der Pflege und Erziehung von Kindern so geringfügig ist, daß sie unwesentlich, d.h. unbeachtlich für die Gewährung des Mehrbedarfszuschlags ist, bestimmt sich auch nach dem Zweck des Mehrbedarfszuschlags, der vom Gesetz selbst nicht näher beschrieben wird, wohl aber im Gesetzgebungsverfahren Ausdruck gefunden hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 7 AS 41/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Gesetzgebung stellt damit auch bei § 21 Abs. 3 SGB II erkennbar darauf ab, dass bei einem Alleinerziehenden Einschränkungen in der Lebensführung bestehen, die dauernd bestehen und zum Teil mehr Kosten verursachen (vgl. Oberverwaltungsgericht [OVG] Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.1997, 4 L 3222/97, FEVS 48, 24).
  • SG Hannover, 17.04.2007 - S 17 AS 672/07
    Das ist nicht der Fall, wenn der den Zuschlag begehrende Elternteil von dem anderen Elternteil nachhaltig unterstützt wird (so bereits die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.08.1998 - 24 A 6169/96; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 22.07.1988 - 4 B 227/88, vom 08.07.1997 - 4 L 3222/97 und vom 09.10.2003 - 12 ME 425/03; nunmehr Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005 - L 5 B 196/05 ER AS).

    Die Unterstützung muss dabei nicht täglich erfolgen, sondern kann auch darin bestehen, dass die Pflege und Erziehung des Kindes tageweise übernommen wird (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 08.07.1997 - 4 L 3222/97; Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005 - L 5 B 196/05 ER AS).

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 12 ME 283/03

    Geltendmachung eines Anspruches auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt durch in

    Wenn beide Elternteile die Betreuung der Kinder abwechselnd tageweise übernehmen, liegt die Voraussetzung des "Alleinerziehens" nicht vor (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 8.7.97 - 4 L 3222/97 - FEVS 48, 24).
  • SG Detmold, 13.04.2007 - S 11 (9) AS 205/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dementsprechend hat das Nds. OVG bereits zur Vorschrift des § 23 BSHG a. F., an welcher sich die Norm des § 21 SGB II in weiten Teilen orientiert (vgl. Hauck/Noftz-Kalhorn, a. a. O., Rn. 5), entschieden, dass getrennt lebende Eltern, die sich in etwa halbwöchentlichem Turnus bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes abwechseln, nicht "alleinerziehend" sind und keinen Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag haben (Beschluss vom 08.07.1997, Az. 4 L 3222/97).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2007 - L 15 B 2/07

    Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 30 Abs 3 SGB 12

    Eine höchstrichterliche Rechtsprechung liegt zur Auslegung des Begriffes nicht vor (auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich zur Begründung seines vom Sozialgericht zitierten Beschlusses, abgedruckt in FEVS 48, 24, lediglich auf die ständige Rechtsprechung des dortigen erkennenden Senates bezogen).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2003 - 12 ME 425/03

    Alleinerziehende; Alleinerziehender; Alleinerziehung; elterliche Sorge;

  • VGH Bayern, 30.04.2003 - 12 B 98.1814

    Sozialhilfe; Mehrbedarf für Alleinerziehende, alleinige Sorge für das Kind, keine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 7 B 208/09

    Entscheidung auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven

  • SG Kassel, 28.08.2013 - S 6 AS 711/12

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Abwechslung getrennt

  • SG Berlin, 22.03.2005 - S 59 AS 522/05

    Fehlen eines Anordnungsgrundes bei Geltendmachung einer Nachzahlung;

  • SG Bremen, 05.02.2009 - S 23 AS 153/09

    Gewährung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende aufgrund einer alleinigen Pflege

  • SG Osnabrück, 31.01.2006 - S 16 AS 12/06
  • VG Hannover, 20.03.2003 - 7 A 113/03

    Alleinerziehender; Elektrogroßgeräte; maßgeblicher Zeitpunkt; Mehrbedarf; Möbel;

  • SG Hildesheim, 01.07.2011 - S 55 AS 915/11
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